Gastgeber sollten jede bestätigte Buchung einhalten. In außergewöhnlichen Fällen kann jedoch ein Erlass der Stornierungsgebühr möglich sein. Dafür müssen Sie einen belastbaren Nachweis einreichen, den unser Customer Support Team prüft. Bei einer Anerkennung unterstützen wir Sie zudem bei der Suche nach einer Alternativunterkunft für Ihren Gast.
Welche Situationen berechtigen zu einem Erlass der Stornierungsgebühr?
Ein Erlass der Stornierungsgebühr kommt vor allem bei höherer Gewalt oder bei anderen schwerwiegenden Gründen in Betracht. Die folgenden Situationen gelten als anerkannte Ausnahmen.
Höhere Gewalt (Force Majeure)
Dazu zählen dokumentierte außergewöhnliche Umstände, die außerhalb Ihrer Kontrolle liegen, zum Beispiel:
- Naturkatastrophen oder extreme Wetterereignisse, die Ihre Unterkunft schwer beschädigen.
- Verbindliche behördliche Reisebeschränkungen, die Ihre Beherbergung unmöglich machen.
- Notfälle mit schweren Sachschäden oder Sicherheitsrisiken, etwa Wasserschäden oder Brände.
- Militärische Handlungen und andere Feindseligkeiten, zum Beispiel Invasionen oder Explosionen, in der betreffenden Region.
Weitere gültige Gründe
Auch in folgenden Fällen kann die Stornierungsgebühr entfallen:
- Schwerwiegende persönliche Notfälle oder gesundheitliche Probleme, die Ihnen die Beherbergung des Gastes unmöglich machen.
- Verstöße des Gastes gegen die Hausregeln, die in Ihrem Inserat klar angegeben sind, oder eine erkennbare Absicht dazu.
- Fehler bei der Kanalsynchronisation, die zu ungewollten Doppelbuchungen führen. Voraussetzung ist, dass Sie uns so früh wie möglich informieren und bei der Lösung des Problems mitwirken.
Diese Fälle erfordern eindeutige Nachweise und werden individuell vom Customer Support Team geprüft, bevor eine endgültige Entscheidung fällt. Unsere lokalen Teams kennen die in Ihrem Markt üblicherweise akzeptierten Unterlagen und zeigen Ihnen, welche Dokumente Sie einreichen sollten.
Was fällt nicht unter die Ausnahmen?
Für Umstände, die oben nicht aufgeführt sind, gilt weiterhin unsere Richtlinie zur Stornierung durch Gastgeber. Ein Erlass der Stornierungsgebühr gilt zum Beispiel nicht bei:
- üblichen Wartungsarbeiten oder routinemäßigen Reparaturen,
- Überbuchungen durch fehlerhafte Kalenderpflege oder Unachtsamkeit,
- persönlichen Terminkonflikten oder eigenen Reiseplänen,
- Preisfehlern oder Verfügbarkeitsfehlern, die auf Ihre Unachtsamkeit zurückgehen,
- dem Verkauf Ihrer Unterkunft, der Entscheidung, das Gastgeben einzustellen, oder der Beendigung der Vermarktung über Holidu.
Tipps, wie Sie Stornierungen vermeiden und ein gutes Gastgebererlebnis bieten, finden Sie in unserem Leitfaden zur Vermeidung von Stornierungen.
Wie beantragen Sie einen Erlass der Stornierungsgebühr?
Wenn Ihre Stornierung unter eine der genannten Ausnahmen fällt, reichen Sie bitte einen Antrag auf Erlass der Stornierungsgebühr ein. Fügen Sie dabei alle Nachweise bei, die Ihren Fall belegen.
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Situation qualifiziert ist, oder Ihre Stornierung auch ohne Erfüllung der Kriterien durchführen möchten, können Sie hier eine Stornierungsanfrage einreichen.
Welche weiteren Folgen hat eine Stornierung durch den Gastgeber?
Selbst wenn die Stornierungsgebühr erlassen wird, gelten weiterhin weitere Konsequenzen aus dieser Richtlinie. Dazu gehören eine geringere Sichtbarkeit und schlechteres Ranking, der Verlust von Statusabzeichen sowie eine schwächere Performance auf den Buchungskanälen.
Deshalb empfehlen wir Ihnen, alles dafür zu tun, bestätigte Buchungen einzuhalten und Ihren Gästen ein zuverlässiges Erlebnis zu bieten.
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