Was ist ein Assistenzhund?

Ein Assistenzhund ist kein Haustier, sondern ein speziell ausgebildeter Begleiter, der Menschen mit Behinderungen bei alltäglichen Aufgaben unterstützt. Typische Beispiele sind Blindenhunde, Signalhunde für gehörlose Menschen und Anfallwarnhunde für Menschen mit Epilepsie.

Dürfen Gäste mit Assistenzhund in meine Ferienunterkunft?

Ja. Als Gastgeber dürfen Sie Gäste mit Assistenzhund nicht abweisen, auch wenn Ihre Unterkunft nicht tierfreundlich ist. Assistenzhunde müssen in alle Bereiche Zugang haben, die auch anderen Gästen offenstehen.

Darf ich für einen Assistenzhund Gebühren verlangen?

Nein. Da Assistenzhunde keine Haustiere sind, dürfen Sie keine Tiergebühren, Zusatzkosten oder pauschale Reinigungsgebühren für sie erheben.

Welche Pflichten habe ich als Gastgeber?

  • Sie dürfen Gäste mit Assistenzhund nicht diskriminieren.
  • Der Zugang zu allen öffentlich oder allgemein zugänglichen Bereichen muss gewährleistet sein.
  • Ihre Haustierrichtlinie gilt für Assistenzhunde nicht.

Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert das?

Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten, Menschen mit Behinderungen gleichberechtigten Zugang zu öffentlichen und privaten Räumen zu gewähren, einschließlich Ferienunterkünften. Weitere Informationen finden Sie auf der Startseite der UN-Behindertenrechtskonvention.

Welche Gesetze gelten in Europa?

Die genauen Regelungen zu Assistenzhunden unterscheiden sich je nach Land. Hier finden Sie die relevanten Gesetze:

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