Willkommen bei den häufigsten Fragen zur italienischen Nationalen Identifikationsnummer (CIN). Hier findest du Antworten zu Antragstellung, Pflichten, Fristen, Sanktionen, Anzeige auf Holidu und Sicherheitsvorschriften für Ferienunterkünfte in Italien.

1. Wie kann ich die CIN beantragen?

Die CIN beantragst du über die Datenbank der Beherbergungsbetriebe (Banca Dati Strutture Ricettive, BDSR). Für die Anmeldung benötigst du SPID oder CIE. Nach der Überprüfung deiner Objektdaten kannst du die CIN beantragen. Ausführliche Anleitungen findest du im offiziellen Handbuch des italienischen Ministeriums für Tourismus.

2. Ist die CIN für alle verpflichtend?

Ja, die CIN ist für alle Arten von Unterkünften vorgeschrieben. Seit dem 2. November 2024 gilt die Pflicht für:

  • Gastgeber und Betreiber von Hotel- und Nicht-Hotel-Beherbergungsbetrieben gemäß den geltenden regionalen Vorschriften sowie den autonomen Provinzen Trient und Bozen.
  • Vermieter von Wohnimmobilien für touristische Zwecke oder Kurzzeitvermietungen (im Sinne des Gesetzesdekrets Nr. 50/2017 in der durch das Gesetz Nr. 96 vom 21. Juni 2017 geänderten Fassung).

3. Brauche ich die CIN, wenn ich bereits einen regionalen oder provinziellen Identifikationscode habe?

Ja, auch wenn du bereits einen regionalen oder provinziellen Code besitzt, benötigst du die CIN. Du musst beide Codes anzeigen.

4. Ich habe gelesen, dass mein regionaler Code automatisch zur CIN wird. Stimmt das?

Nein. Derzeit musst du die CIN aktiv beantragen. Regionale Codes werden nicht automatisch in CINs umgewandelt.

5. Ich habe keinen regionalen Code. Brauche ich trotzdem die CIN?

Ja, du musst die CIN auch dann beantragen, wenn deine Region keinen provinziellen oder regionalen Identifikationscode verlangt. Wenn deine Region jedoch einen solchen Code vorschreibt, musst du diesen zuerst beantragen.

6. Ich betreibe einen Agriturismo. Brauche ich die CIN?

Ja, alle Unterkünfte, einschließlich Agriturismi, müssen die CIN beantragen, auch wenn die regionalen Vorschriften dies nicht ausdrücklich vorsehen.

7. Ab wann gelten die Vorschriften zur CIN?

Die Vorschriften zur CIN gelten seit dem 2. November 2024. Alle Unterkünfte müssen bis zum 1. Januar 2025 eine CIN erhalten haben. Seit diesem Datum drohen Strafen, wenn du die CIN nicht beantragst, nicht anzeigst oder nicht veröffentlichst.

8. Welche Strafen drohen, wenn ich bis zum 1. Januar 2025 keine CIN erhalte?

Vermieter können mit Geldbußen von bis zu 8.000 € belegt werden. Wird die CIN nicht in der Anzeige angegeben, drohen Geldbußen von bis zu 5.000 €. Zudem kann deine Anzeige entfernt werden.

9. Wo muss ich die CIN anzeigen?

Die CIN muss außerhalb des Gebäudes sichtbar angebracht werden. Außerdem muss sie in jeder Anzeige für Kurzzeitvermietungen angegeben werden, sowohl online als auch offline.

10. Ich habe bereits eine CIN. Wie trage ich sie auf Holidu ein?

So fügst du deine CIN auf Holidu hinzu:

  1. Melde dich in deinem Konto an und wähle deine Unterkunft aus: Anmeldung für Gastgeber.

  2. Öffne den Bereich „Konfiguration“ und klicke auf „Allgemeine Informationen“.

    Konfigurationsbereich in der Holidu-Gastgeberansicht mit dem Menüpunkt Allgemeine Informationen
  3. Klicke neben „Objektinformationen“ auf „Bearbeiten“.

    Schaltfläche Bearbeiten neben den Objektinformationen auf Holidu
  4. Gib die CIN ein und klicke auf „Speichern“.

    Eingabefeld für die CIN mit der Schaltfläche Speichern auf Holidu

11. Wie muss die CIN außerhalb meines Gebäudes angezeigt werden?

Die CIN muss außerhalb des Gebäudes gut sichtbar sein und den örtlichen Bau- und Landschaftsschutzvorschriften entsprechen. Ist ein Schild nicht möglich, sind andere Methoden zulässig, solange die CIN sichtbar bleibt.

12. An wen kann ich mich bei Fragen zur CIN wenden?

Für Unterstützung wende dich bitte an das Team des italienischen Ministeriums für Tourismus. Bei allgemeinen Fragen zum Registrierungsprozess kannst du zudem den Holidu-Support kontaktieren. Die Kontaktdaten des Ministeriums lauten:

13. Welche Unterkünfte müssen die neuen Sicherheitsstandards erfüllen?

Alle Objekte für Kurzzeitvermietungen müssen unabhängig davon, ob sie gewerblich oder privat verwaltet werden, folgende Ausstattung haben:

  • Gasmelder und Kohlenmonoxidmelder
  • Feuerlöscher

Objekte, die gewerblich betrieben werden, müssen zusätzlich weitere Sicherheitsvorgaben zur Installation erfüllen.

14. Bis wann muss ich die Sicherheitsvorschriften erfüllen?

Die Sicherheitsstandards müssen bis zum 1. Januar 2025 erfüllt sein. Das ist dieselbe Frist wie für die CIN.

15. Mein Gebäude hat bereits Feuerlöscher. Brauche ich trotzdem welche in meiner Unterkunft?

Ja, jede einzelne Unterkunft muss die Sicherheitsvorschriften erfüllen, auch wenn das Gebäude selbst bereits den Anforderungen entspricht.

16. Wo finde ich weitere Informationen zu den Anforderungen an Sicherheitsvorrichtungen?

Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Website des italienischen Ministeriums für Tourismus.

Wir hoffen, dass dir diese FAQ weitergeholfen hat. Vielen Dank, dass du G

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