Auf den Kanarischen Inseln gilt ein neuer rechtlicher Rahmen für Viviendas Vacacionales (VV), also Ferienvermietungen. Ziel ist ein besseres Gleichgewicht zwischen Tourismus und dem Wohnraumbedarf der Einheimischen. Diese Übersicht fasst die sieben wichtigsten Punkte zusammen, damit Sie als Gastgeber gut vorbereitet sind.

Welche Rolle spielen die Gemeinden (Ayuntamientos)?

Die Gemeinden erhalten künftig die Befugnis, festzulegen, in welchen Gebieten Ferienvermietungen erlaubt sind. So sollen Übertourismus in dicht besiedelten Zonen verhindert und ausreichend Langzeitwohnraum für Einheimische gesichert werden. Die Zonen sind noch nicht festgelegt. Informieren Sie sich deshalb regelmäßig bei Ihrer Gemeinde.

Welche Einschränkungen gelten für Neubauten?

Für Neubauten gelten strengere Grenzen. Höchstens 10 % neuer Gebäude dürfen für Ferienvermietungen genutzt werden. Noch unklar ist, ob dafür eine eigene Genehmigung nötig ist oder ob die Regel zum Mindestalter des Gebäudes (10 Jahre) greift. Für sogenannte „Grüne Inseln“ sind zusätzlich strengere Einschränkungen geplant. Welche Inseln darunter fallen, ist noch nicht bestätigt.

Welche Genehmigungen brauche ich vor dem Start?

Neue Ferienwohnungen benötigen vor Betriebsbeginn eine Genehmigung des zuständigen Cabildo (Inselrat). Außerdem müssen Sie die geplanten Kontrollen einhalten.

Wo sind Ferienvermietungen nicht erlaubt?

Immobilien in Nationalparks, Naturschutzgebieten und Gebieten mit hohem Umweltwert können nicht für Ferienvermietungen genutzt werden. Bestehende Ferienvermietungen in diesen Gebieten sind vom neuen Verbot nicht betroffen.

Welche Qualitäts- und Nachhaltigkeitsstandards gelten?

Die neuen Vorgaben sollen die Qualität und die Umweltverantwortung von Ferienvermietungen verbessern. Vorgesehen sind unter anderem:

  • Eine Mindestfläche von 35 m²
  • Barrierefreiheit für Menschen mit eingeschränkter Mobilität (noch in Ausarbeitung, möglicherweise mit aufwendigen Umbauten)
  • Eine endgültige Liste der Nachhaltigkeits- und Qualitätsstandards, die noch genehmigt werden muss

Was gilt für bestehende Ferienvermietungen?

Wenn Sie bereits vermieten, dürfen Sie dies unbegrenzt fortsetzen. Die Lizenz ist jedoch nicht übertragbar. Sie gehört Ihnen als Person und nicht der Immobilie. Beim Verkauf der Immobilie geht sie daher nicht automatisch auf den Käufer über. Auf den Balearen ist das anders, dort sind Lizenzen an die Immobilie gebunden.

Für Property Manager gilt: Bestehende VVs dürfen fünf Jahre lang weiterbetreut werden. Bei Einhaltung der neuen Vorschriften sind bis zu zehn Jahre möglich. Dieser Punkt wird noch diskutiert und kann sich ändern.

Welche Anforderungen gelten für neue Ferienwohnungen?

Wenn Sie eine neue Ferienwohnung eröffnen möchten, sollten Sie folgende Anforderungen beachten:

  • Das Gebäude muss mindestens 10 Jahre alt sein (wird noch diskutiert)
  • Sie benötigen eine kommunale Genehmigung der Gemeinde (Ayuntamiento)
  • Alle neuen Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltvorschriften müssen vollständig eingehalten werden
  • Die Immobilie darf nicht in geschützten oder eingeschränkten Gebieten liegen

Haben Sie Fragen zu den neuen Regeln? Das Holidu-Team in Spanien verfolgt die Änderungen laufend. Schauen Sie regelmäßig im Help Center vorbei, um über Neuigkeiten informiert zu bleiben.

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